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Wie kam es zum Entgeltrahmentarifvertrag?

Elf Jahre haben die Tarifparteien intensiv beraten und verhandelt, bis die längst überfällige Reform der Tarifverträge unter Dach und Fach waren. ERA gilt damit zurecht  als Meilenstein der Tarifgeschichte. Der erste regionale ERA-Tarifvertrag wurde schließlich 2003 in Baden-Württemberg abgeschlossen. Die Einführung von ERA in den Betrieben dauerte bis Ende 2009 an.

Mit Ende der ERA-Einführungsphasen im Jahr 2009 gemäß dem ERA Einführungstarifvertrag (ERA-ETV) gilt ERA grundsätzlich verbindlich für alle tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Die organisatorischen Grundlagen der bis dahin erfolgten ERA-Einstufungen und ERA-Eingruppierung nach den ERA-Entgelttabellen unterliegen jedoch ständigen Veränderungen.

Unser Tipp aus der Praxis

Der Entgeltrahmentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der zur Gruppe der Vergütungstarifverträge gehört. Er wird auch als Lohn- oder Gehaltstarifvertrag bezeichnet, ist aber nicht mit dem Entgelttarifvertrag zu verwechseln.

Was war Ausgangspunkt der Tarifvertragsreform?

Ziel war es, die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen und ein gemeinsames Entgelt für alle Beschäftigten einzuführen. Weiterhin sollten die veränderten Arbeitsanforderungen und Leistungsbedingungen der modernen Arbeitswelt im neuen Entgelt-Rahmenabkommen berücksichtigt werden. Die damaligen Lohn- und Gehaltsrahmen wurden in einen vollständig neuen Entgeltrahmen überführt. In NRW besteht dieser Entgeltrahmen aus 14 Entgeltgruppen, in Baden-Württemberg aus 17 Entgeltgruppen und in Niedersachsen aus 13 Entgeltgruppen.

ERA brachte drei wesentliche Neuerungen:

  1. Einheitliche Regelungen zur Entgeltfindung für ALLE tariflich Beschäftigten – Arbeiter und Angestellte.
  2. Neue, einheitliche Kriterien zur Bewertung von Arbeitstätigkeiten, Anforderungen und Kompetenzen für ALLE tariflich Beschäftigten.
  3. Entscheidend für das Entgelt ist die Bewertung der Arbeitsaufgabe, die eine Position ausmacht – nicht die Ausbildung der Person, die sie ausführt.

Was war neu an ERA?

Die Tarifverträge vor der Tarifvertragsreform sahen unterschiedliche Entgeltgrundsätze für Arbeiter und Angestellte vor. Arbeiter hatten bis dato die Möglichkeit, Zeitlohn durch Leistungszulage, Akkordlohn oder Prämienlohn zu ergänzen. Angestellte hingegen konnten ihr „Gehalt“ lediglich durch eine Leistungszulage anreichern. Für Angestellte sah der Tarifvertrag bis dahin keine leistungsbezogenen Entgelte und die damit verbundenen Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats über die Leistungsbedingungen vor. Das führte in vielen Büros zu Arbeitshetze, Stress und „Arbeiten ohne Ende“.

Die neuen Regeln des ERA

Die neuen Regeln des ERA ermöglichten eine Mitgestaltung zur betrieblichen Regulierung der Leistungsbedingungen und weiteten die Reklamations- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte und Betriebsrat aus.

Die Ungleichbehandlungen zwischen und innerhalb der beiden Statusgruppen Arbeiter und Angestellte konnten damit endlich beseitigt werden, was sicherlich längt überfällig war. So wurden Arbeit, Leistung und Belastungen endlich gleich bewertet, gewerbliche Facharbeit entsprechend aufgewertet und alle Arbeitsaufgaben auf Basis eines neu entwickelten Systems (Stufenwertzahlverfahren) einem einheitlichen Bewertungsverfahren unterzogen. Gleichzeitig wurde die Methoden zur Ermittlung des Leistungsentgelts erweitert. Das hatte zur Folge, dass die bisherigen unterschiedlichen Höhen zwischen Leistungslöhnern, Zeitlöhnern und Angestellten angeglichen wurden und die Belastungsvergütung in eine von der Entgeltgruppe unabhängige Zulage verwandelt.

ERA heute – der neue Entgelt-Rahmenvertrag

Das 2003 verabschiedete Entgelt-Rahmenabkommen bedeutete damals eine echte Reform der bisherigen Entgeltstruktur. Entsprechend hat die Einführungsphase in vielen Betrieben alle Beteiligten Zeit und Nerven gekostet. Dies war mehr als verständlich, bedenkt man das Ausmaß der Veränderungen, die der neue Entgelt-Rahmenvertrag im Vergleich zur ‚Alten Welt‘ der Arbeitsbewertung bedeutete.

Um sich das Ausmaß der Veränderung mal vor Augen zu führen: Mehrere Millionen Arbeitsplätze und damit Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren von der Einführung des neuen Entgelt-Rahmenabkommens betroffen. Das Projekt ERA wurde deshalb auch oft genug als größte Tarifreform der Nachkriegsgeschichte und Jahrhundertprojekt bezeichnet von übergreifender gesellschafts-, gewerkschafts- und arbeitspolitische Bedeutung.

Doch nach der Unruhe und den Konflikten, die die Aushandlungen der Neu-Bewertungen der Positionen mit sich brachte, ist mittlerweile Alltag eingekehrt. Und nicht nur das: Das neue System ist inzwischen anerkannt. Vor allem die Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird von allen Beteiligten geschätzt.

 

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