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Was ist ERA?

ERA steht für das Entgeltrahmenabkommen zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und ist seit 2003 in Kraft.Ziel des neuen Entgeltrahmenabkommens war es, die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen. Mit ERA sollte ein gemeinsames Entgelt für alle Beschäftigten geschaffen werden. Die bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmen wurden in einen Entgeltrahmen überführt. Für jedes Tarifgebiet (insgesamt gibt es 11 Tarifgebiete in Deutschland) wurde ein eigener Entgeltrahmen mit unterschiedlichen Entgeltgruppen festgelegt.

 

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Wie kam es zum Entgeltrahmentarifvertrag?

ERA steht für das Entgeltrahmenabkommen zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeber-verband Gesamtmetall und ist seit 2003 in Kraft. Das Tarifwerk gilt nach über elf Jahren intensiver Beratungen und Verhandlungen als Meilenstein der Tarifgeschichte. Der erste regionale ERA-Tarifvertrag wurde 2003 in Baden-Württemberg abgeschlossen. Die Einführung von ERA in den Betrieben dauerte bis Ende 2009 an.

Was sind die „ERA-Merkmale“?

Einer der wesentlichen Grundsätze des ERA liegt darin, das Entgelt ausschließlich anhand der Anforderungen zu ermitteln, die zur Ausführung einer Arbeitsaufgabe nötig sind. Anders ausgedrückt: Die Aufgaben werden bewertet, nicht die Qualifikation des Beschäftigten, der sie ausführt. Die Arbeitsbewertung erfolgt also personenneutral. Darin liegt einer der großen Gewinne des neuen Entgeltrahmenabkommens: Aufgaben vergleichbar zu machen und auch vergleichbar zu entlohnen.

ERA im Entgeltprozess

Bei Schaffung neuer Positionen, Neueinstellung oder Nachfolgeregelungen stellen sich die Fragen nach ERA-Einstufung der Position und ERA-Eingruppierung der Person der StelleninhaberIn. Während die ERA-Einstufung den Anforderungs- und Qualifikationsbezug rein an die Position bindet, ist im Rahmen des Entgeltprozesses immer auch die Karriereentwicklung der Person der StelleninhaberIn mit zu bedenken.

ERA 2.0

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